Ärztliche Verordnung

Nach §38 SGB V können Sie vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnet bekommen bei:

  • Unfall / Krankheit
  • nach einer Operation
  • bei Komplikationen während der Schwangerschaft

Wir beraten Sie gern über die weiteren Möglichkeiten und übernehmen die Einsätze nach Freigabe Ihrer Krankenkasse.