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Nach §38 SGB V können Sie vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnet bekommen bei:
- Unfall / Krankheit
- nach einer Operation
- bei Komplikationen während der Schwangerschaft
Wir beraten Sie gern über die weiteren Möglichkeiten und übernehmen die Einsätze nach Freigabe Ihrer Krankenkasse.