Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener, regelmäßiger Hausbesuch für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Er dient der Qualitätssicherung der Pflege und soll pflegende Angehörige unterstützen.

Wenn Sie im Rahmen einer häuslichen Pflege Pflegegeld erhalten sind Sie also verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 trifft dies nicht zu, es besteht dann also keine Verpflichtung. Trotzdem sind Sie auch dann berechtigt, auf Wunsche einen Beratungseinsatz zu bekommen.

Der Beratungsbesuch findet bei Ihnen zu Hause statt. Alle an der Pflege beteiligten Personen sollen entlastet werden, Ihre Pflegepersonen können also natürlich gern mit Ihnen zusammen den Termin wahrnehmen.

Sie erhalten von unseren Fachkräften hierbei auch Informationen zu Pflegekursen und weitergehenden Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten.

Je nach Pflegegrad sind halbjährliche oder vierteljährliche Beratungsbesuche vorgeschrieben. Sie können sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse oder auch gern bei uns informieren.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf.

Celle, Hannover und Hildesheim 05146 9861-227
Ostfriesland 04941 9839922-3

Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist auch in angrenzenden Regionen möglich.