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Neue Anerkennung für unseren Familienentlastenden Dienst

Seit dem 01.03.2026 liegt uns eine gesonderte Anerkennung für die Durchführung von Beratungsbesuchen nach §37 Abs. 3 SGB XI vor.

Unser Dienst kann damit unsere Kunden und die pflegenden Angehörigen auch in diesem Bereich unterstützen. 

Weitere Informationen finden Sie hier: