Neue Anerkennung für unseren Familienentlastenden Dienst
Seit dem 01.03.2026 liegt uns eine gesonderte Anerkennung für die Durchführung von Beratungsbesuchen nach §37 Abs. 3 SGB XI vor.
Unser Dienst kann damit unsere Kunden und die pflegenden Angehörigen auch in diesem Bereich unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
